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Detektei-Kosten: Auch privat erstattungsfähig oder absetzbar?

DETEKTEI-KOSTEN: AUCH PRIVAT ERSTATTUNGSFÄHIG ODER ABSETZBAR?

Die Detektei Stankovic informiert im Blog zur Arbeit der Detektei und auch in unregelmäßigen Abständen zu allen wichtigen Themen wie u.a. die Kosten der Beauftragung eines Detektivs, Tätigkeitsfelder der Detektei und weitere Themen.

Wir versuchen Ihnen möglichst detaillierte Einblicke in alle wichtigen Thematiken zu bieten. Natürlich nur, sofern dies die Diskretion der Sache zulässt.

Oft taucht die Frage auf, ob und inwieweit die Kosten der Beauftragung einer Detektei absetzbar oder gar erstattungsfähig sind. Sowohl im wirtschaftlichen Bereich (hierzu hatten wir bereits einen Beitrag: Sind Detektei-Kosten steuerlich absetzbar?) als auch im privaten Bereich.

Im privaten Bereich sind diese Kosten je nach Fall auch absetzbar oder erstattungsfähig. Anbei finden Sie einige Gerichtsurteile aus dem privaten Bereich:

Kosten für die Arbeit einer Detektei sind auch bei privaten Ermittlungen absetzbar, wenn ein konkreter Verdacht besteht. AG Hessen, 8 K 3370/88

Im Verfahren wegen Trennungsunterhalt können Detektivkosten zur Ermittlung eines nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens erstattungsfähig sein. OLG Stuttgart, 8 WF 96/88

Im Unterhaltsprozess sind Detektivkosten erstattungsfähig, wenn einer der Partner die Höhe seines Einkommens verschweigt. OLG Zweibrücken, AZ 6 WF 117/00

Wird einem Mieter aufgrund Eigenbedarfs gekündigt und entlarvt der Mieter im Räumungsprozess die Eigenbedarfsgründe als unrichtig kann der Mieter die Detektivkosten vom Vermieter erstattet bekommen. AG Hamburg, 38 C 110/96

Bei Fragen rund um die Erstattung oder Absetzung der Detekteikosten dürfen Sie uns gerne kontaktieren.