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Gerichtsurteile: Detektei-Kosten absetzbar / erstattungsfähig?

Die Detektei Stankovic informiert in diesem Blog regelmäßig rund um die Arbeit der Detektei sowie zu relevanten Themen wie die Kosten der Beauftragung eines Detektivs, die Tätigkeitsfelder unserer Detektei und bietet Ihnen – soweit möglich – Einblicke in die Arbeiten.

Regelmäßig taucht die Frage auf, ob Detekteikosten absetzbar sind, ob es rechtlich zulässig ist einen Detektiv zu beauftragen oder ob die Kosten gar erstattungsfähig sind.

Anbei finden Sie einige Gerichtsurteile zu diesem Thema:

Sind Detektei-Kosten erstattungsfähig?

Gerichtsbeschluss, Aktenzeichen 8AZR 1026/12 vom 19.02.2015 Das Bundesarbeitsgericht hat die grundsätzliche Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten bestätigt. Es hält am Grundsatz fest, dass die Kosten zur Beauftragung eines Detektivs in Form von Schadensersatz erstattungsfähig sein können.

Darf ein Detektiv beauftragt werden, um Arbeitnehmer zu überprüfen?

Gerichtsbeschluss, Aktenzeichen 8AZR 1007/13 vom 19.02.2015 Mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts wurde bestätigt, dass ein Arbeitgeber zur Überprüfung von Arbeitsverstößen eine Detektei beauftragen kann. Dies gilt, wenn ein begründeter Verdacht wegen unrechtmäßiger Krankschreibung vorliegt.

In unserem Detektei-Blog finden Sie regelmäßig alle Infos, News und aktuelle Veröffentlichungen zum Thema.

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