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Stalking

Meist ist es der Ex-Partner, jedoch nicht immer

Nachstellung, auch Stalking genannt, ist ein Straftatbestand und bedroht und schädigt meist die körperliche und/oder seelische Unversehrtheit einer Person. Man spricht dann von Stalking, wenn der Person über einen längeren Zeitraum nachgestellt und diese gestalkt wird.

Meist handelt es sich hierbei um ehemalige Liebhaber, Ex-Freunde oder Personen mit mangelnder sozialer Kompetenz, die die meist eindeutigen Signale des Opfers falsch interpretieren und somit weit über das Ziel hinaus schießen.

Auch Dominanz oder Kontrollwahn spielen oft eine Rolle, wenn einer Person nachgestellt wird. Nicht immer ist es der/die Ex, sondern manchmal auch die Nachbarin, der Chef oder sonstige Personen. Wird eine Person über mehrere Monate verfolgt und belästigt, dass sie/er sich in ihrer/seiner Sicherheit bedroht fühlt und der Alltag dadurch erheblich beeinträchtigt wird, so spricht man von Nachstellung gem. §238 StGB.

Soweit die Theorie – in der Praxis jedoch ist Stalking sehr oft schwer nachzuweisen. Meist sind es viele Handlungen über einen großen Zeitraum verteilt, welche somit kaum oder überhaupt nicht ohne Weiteres nachgewiesen werden können.

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