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Schwarzarbeit / unerlaubte. Nebentätigkeit

Schwarzarbeit und unerlaubte Nebentätigkeiten

Grundsätzlich muss ein Angestellter in Vollzeit seine gesamte Arbeitskraft dem Arbeitsgeber zur Verfügung stellen. Ausnahmen gelten nur dann, wenn die Nebentätigkeit ausdrücklich genehmigt wurde.

Wenn aber der Mitarbeiter unerlaubt einer Nebentätigkeit nachgeht, leidet meist die Haupttätigkeit darunter. Leidtragende sind Arbeitgeber und auch das weitere Personal, da dadurch auch die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens gefährdet wird.

Besonders dann, wenn diesem Nebenjob in der gleichen Branche nachgegangen wird und dadurch ein Interessenskonflikt und unfairer Wettbewerb entsteht: Etwa dann, wenn für die Konkurrenz gearbeitet wird oder der Mitarbeiter durch durch billigere Preise dem Arbeitgeber die Kunden wegschnappt.

Infos & Beratung 0711 9124 6292

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Angestellter wirbt Kunden des Arbeitgebers ab?

Nicht selten ist es hierbei der Fall, dass sich der Mitarbeiter immer öfter krank meldet und heimlich einer Nebentätigkeit nachgeht, die ebenso oft nicht angemeldet ist und daher als Schwarzarbeit gilt.

Zudem kostet Schwarzarbeit den Staat Milliarden: Eine Umgehung der rechtlichen Vorschriften – wie etwa die Steuerhinterziehung, die durch die Nichtanmeldung dieser Beschäftigung entsteht – ist strafbar.

Mail - info@detektei-stankovic.de

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