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Unterschlagung

Sicherstellung von Beweismitteln und Überführung

Eine Unterschlagung ist insoweit vom Diebstahl abzugrenzen, dass es nicht im alleinigen Eigentum des Täters steht.

Umgangssprachlich wird der Diebstahl von anvertrautem Geld als Unterschlagung bezeichnet. Allerdings gilt dies auch für bewegliche Sachen wie etwa Werkzeuge, Gegenstände, Maschinen, Fahrzeuge und weitere bewegliche Dinge, die dem Mitarbeiter anvertraut wurden und die er nicht zurückgeben möchte.

Unterschlagung: Hohe Schäden schnell vermeiden

In einem solchen Fall kann einem Unternehmen ein hoher Schaden entstehen und – je nach Wichtigkeit der unterschlagenen Sachen – auch das Risiko, dass der Geschäftsbetrieb nicht mehr reibungslos läuft.

Drohender Ausfall des laufenden Geschäftsbetriebs

Aber auch im privaten Bereich ist Unterschlagung ein Vergehen, das verfolgt werden muss. Während das Eigentum in einem Unternehmen meist durch Verträge oder ähnliches nachgewiesen werden kann, ist dies im privaten Bereich oft sehr schwierig zu belegen.

Die Detektei Stankovic ist in beiden Fällen Ihr idealer Ansprechpartner: Wir liefern alle Beweise die dazu nötig sind, den/die Täter/in zu überführen.

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne individuell und diskret.